Jalousien und Rollos dürfen für Kinder nicht gefährlich sein

Kinder sind wohl für jeden von uns das Wichtigste auf der Welt. Sie entdecken sehr gerne das Neue und erschließen die Welt um sie herum. Jeder von uns kennt ihre neugierige Frage „Und warum?“ oder das beliebte „Was ist das?“. Sehr wichtig ist, sie vor einer potentiellen Gefahr zu schützen, welche die übliche Ausstattung eines Haushaltes, Gebrauchsgegenstände und Möbel darstellen. Leider auch Jalousien und Rollos können insbesondere für Säuglinge und kleinere Kinder eine potentielle Gefahr darstellen.

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Ab dem 1. 9. 2014 gilt neue EN Norm (bzw. 3 neue Normen). Am wichtigsten ist die Norm EN 13120, welche die Sicherstellung der Sicherheit von Kindern vor einem Sich-Erwürgen in gefährlichen Schleifen neu regelt,  welche sich bei der Betätigung von Innenrollos und Jalousien mithilfe von Ketten und Schnüren bilden können. An allen Stellen, die für Kinder im Alter zwischen 0 und 42 Monaten zugänglich sind, wie in Wohnungen, Familienhäusern, Hotels, Krankenhäusern, Kirchen, Geschäften, Schulen und allgemein in allen öffentlichen Räumen, muss diese Norm eigehalten werden.

Eine sichere Art und Weise der Betätigung von Jalousien und Rollos ist zum Beispiel mithilfe einer Kurbel, einer Zugstange, eines Motors mit einem Schalter oder einem Fernregler oder mithilfe eines Betätigungsstabs sichergestellt. Bei diesen Betätigungselementen kommen keine Ketten und Schnüre vor, die Gefahr eines Sich-Erwürgens ist dadurch hundertprozentig beseitigt.

Wenn Sie gerade die Jalousien oder Rollos auswählen, dann achten Sie bestimmt darauf, dass sie Ihre Wünsche an die Beschattung des Innenraums und den Licht- und Wärmekomfort bei der Arbeit und bei der Entspannung erfüllen, die Kosten der Klimatisierung vermindern und die gleichzeitig den Innenraum Ihren Vorstellungen entsprechend gestalten. Vergessen Sie jedoch nicht, die Sicherstellung der Sicherheit Ihrer Kinder in Betracht zu ziehen.

Eine komplette Beseitigung der Gefahr des Sich-Erwürgens kann am besten dadurch erreicht werden, dass die Schnur außerhalb der Reichweite der Kinder gehalten wird oder dass die Betätigungskette  mit einem System für das Reißen bzw. mit einem befestigten Spannsystem ausgestattet ist.

Die Jalousien und Rollos der Gesellschaft ISOTRA stellen eine hervorragende technische Lösung dar, die gleichzeitig alle Wünsche hinsichtlich eines modernen Designs erfüllen. Es ist für uns selbstverständlich, auch den Anforderungen der Norm EN 13120 zur Sicherstellung der Sicherheit von Kindern gerecht zu werden, und deshalb haben wir eigene Schutzelemente entwickelt.

1. Halten der Schnur in der Höhe außerhalb der Reichweite von Kindern

Die Länge der Hochziehschnur muss so begrenzt sein, dass sofern die Montagehöhe nicht spezifiziert ist, wird die Länge des Ziehseils weniger oder gleich 2/3 der Höhe der Blende sein.

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Ist die Montagehöhe angegeben, dann wird der Abstand zwischen dem Fußboden und dem unteren Ende des Ziehseils mindestens 0,6 m betragen.

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Dies kann mithilfe einer Winde oder zwei Rädern erreicht werden, die verhindern, dass die Schnüre Schleifen bilden, und gleichzeitig halten sie in einer Höhe außerhalb der Reichweite von Kindern.

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2. System für das Reißen

Eventuelle gefährliche Schleife muss im Laufe der allmählichen Wirkung einer Belastung von 6 kg oder spätestens innerhalb von 5 Sekunden nach Beginn der Wirkung gelöst werden, was das Verbindungsstück an der Kette sicherstellt (durch die Wirkung der Belastung wird die Kette gelöst).

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3. Befestigtes (festes) Spannsystem

Das befestigte (feste) Spannsystem verhindert, dass die Kettenschleife locker wird. Der Abstand zwischen zwei Strängen der Schleife darf nicht größer als 50 mm an der Stelle des Ausgangs aus der festen Spannvorrichtung sein und gleichzeitig müssen die Hochziehschnüre wie folgt begrenzt sein:

  • Sofern die Installationshöhe nicht spezifiziert ist und sofern die Höhe der Blende weniger oder gleich 2,5 m ist, dann muss die Länge der Hochziehschnur weniger oder gleich 1 m sein.
  • Sofern die Installationshöhe nicht spezifiziert ist und sofern die Höhe der Blende 2,5 m überschreitet, dann muss die Länge der Hochziehschnur weniger oder gleich der Höhe der Blende sein, bei Abrechnung des Werts 1,5 m.
  • Ist die Installationshöhe spezifiziert, dann wird der Abstand zwichen dem Fußboden und dem unteren Teil der Betätigungsschnur mindestens 1,5 m betragen.
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Die Spannung der Betätigungskette so, dass zwischen den zwei Strängen der Kette keine Schleife entstehen kann, wird durch die Verwendung einer Rolle erreicht. Die Rolle ist am Fenster befestigt und die Kette kann aus ihr nicht herausgenommen werden.

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Der Hersteller ist verpflichtet, die Sicherheitselemente mitsamt dem Produkt zu liefern und ihre Montage in der Montageanleitung zu beschreiben. Auch die Verläufer und Montagefirmen sind verpflichtet, Sie über die Sicherheitselemente zu informieren; die Montagefirmen sind noch dazu verpflichtet, Ihnen diese Elemente zu installieren.

Zu den weiteren, sich aus der neuen Norm ergebenden Pflichten, die Sie leicht kontrollieren können, ist die Pflicht des Herstellers, zu jeder Innenjalousie oder jedem Innenrollo, bei welcher (welchem) gefährliche Schleife entstehen kann und bei welcher (welchem) von der Installation in Räumen mit Kindern ausgegangen werden kann, einen Warnhinweis in der nationalen Sprache beizufügen. Der Text und die Form des Warnhinweises ist durch die Norm EN 13120 gegeben und lautet wie folgt:

WARNUNG

  • Kleinkinder können sich unter Umständen in den Schlaufen von Bedienschnüren, Ketten und Bändern zur Bedienung der Fensterverkleidung verfangen und erwürgen. Es besteht die Gefahr, dass sie Schnüre den Hals wickeln.
  • Um dies zu verhindern, halten Sie die Schnüre fern von Kleinkindern.
  • Betten und Einrichtungsgegenstände sollten sich nicht in der Nähe der Bedienschnüre für die Fensterverkleidung befinden.
  • Binden Sie die Schnüre nicht zusammen. Achten Sie darauf, die Schnüre nicht verdreht und nicht in Schleife lasen.

 

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Denselben Text müssen Sie auch auf der Produktverpackung finden.

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